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BGH, Beschluss vom 2024-06-19 - 2 StR 479/23

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Strafe für einen Angeklagten, der wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und anderer Straftaten verurteilt wurde, in Bezug auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen um 4.000 Euro verringert wird. Der Angeklagte haftet nur noch bis zu 30.000 Euro, da er einen Teil des Schadens bereits ersetzt hat.

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