BGH, Beschluss vom 2026-01-20 - 3 StR 573/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.01.2026
- Aktenzeichen3 StR 573/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem Fall eines Angeklagten beschäftigt, der wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt wurde. Es wurde entschieden, dass er für den Wert des ergaunerten Geldes in Höhe von 25.000 € als Gesamtschuldner haftet, also gemeinsam mit anderen Beteiligten.
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