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BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 57/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Reisender bei einem Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag wegen der Corona-Pandemie keine Entschädigung an den Reiseveranstalter zahlen muss. Das Gericht erklärte, dass außergewöhnliche Umstände wie die Pandemie die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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