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BGH, Beschluss vom 2024-08-07 - 1 StR 237/24

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Revision (Überprüfung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Ulm nicht erfolgreich war. Das Gericht hat erklärt, dass die Aufhebung des Urteils nicht gerechtfertigt ist und der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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