BGH, Beschluss vom 2024-08-29 - 4 StR 229/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.08.2024
- Aktenzeichen4 StR 229/24
In diesem Fall hat ein Verurteilter beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag (Anhörungsrüge) gestellt, weil er der Meinung war, dass sein Recht auf eine faire Anhörung verletzt wurde. Der BGH hat diesen Antrag abgelehnt und entschieden, dass die vorherige Entscheidung, die Revision des Verurteilten nicht zuzulassen, rechtmäßig war.
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