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BGH, Beschluss vom 2024-12-10 - 6 StR 629/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verurteilung eines Angeklagten wegen Bedrohung in einem Sexualstraffall nicht aufrecht erhalten wird. Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt, wobei die Bedrohung als Mittel zur Nötigung angesehen wurde.

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