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BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - EnVZ 28/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Gasnetzbetreibers gegen eine vorherige Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht zulässig ist. Die Festlegung eines Produktivitätsfaktors für Gasversorger bleibt also bestehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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