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BGH, Beschluss vom 2026-01-29 - 2 StR 229/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Nebenklägers, also jemand, der im Strafverfahren Nebenansprüche hat, unzulässig ist. Er wollte die Entscheidung eines Landgerichts anfechten, aber konnte nicht nachweisen, dass er eine zulässige Rechtsfolge anstrebt.

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