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BGH, Beschluss vom 2024-11-19 - 2 StR 414/23

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Drogen, insbesondere Marihuana und Methamphetamin, in bestimmten Fällen schuldig ist. Einige Teile des früheren Urteils wurden aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an ein anderes Gericht zurückgegeben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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