Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis wegen technischer Fehler bei der Übermittlung der Revisionsschrift per beA
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2024
- Aktenzeichen4 StR 239/24
In diesem Fall hat ein Angeklagter eine Frist verpasst, um gegen ein Urteil zu revidieren. Er erklärte, dass dies aufgrund technischer Probleme bei der elektronischen Übermittlung seiner Dokumente passierte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.