Strafschärfende Berücksichtigung einer jugendgerichtlichen Vorahnung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.01.2026
- Aktenzeichen2 StR 761/25
In diesem Urteil hat ein höheres Gericht entschieden, dass das vorherige Urteil gegen einen Angeklagten aufhebbar ist, weil die Berücksichtigung seiner früheren Vorahndungen bei der Strafe nicht korrekt war. Der Angeklagte wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung verurteilt, doch seine frühere Jugendstrafe wurde fehlerhaft in die Strafe einbezogen.
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