Pflichtverteidigerkosten: Wertfestsetzung und zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung in der Revisionsinstanz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2025
- Aktenzeichen4 StR 333/23
In diesem Urteil wird entschieden, wie viel Geld ein Pflichtverteidiger für seine Arbeit in einem speziellen Fall der Revision, also einer Überprüfung eines Urteils, ansetzen kann. Es geht um die Einziehung von 528.036,25 Euro, die der Angeklagte durch seine Straftaten erlangt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.