Verurteilungen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung und nicht als terroristische Vereinigung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.01.2026
- Aktenzeichen3 StR 33/25
In diesem Fall wurden mehrere Personen verurteilt, weil sie Mitglied in einer rechtsextremen Kampfsportgruppe waren. Diese Gruppe war als kriminelle Vereinigung eingestuft worden, nicht als terroristische Vereinigung.
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