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BGH, Beschluss vom 2026-02-04 - 6 StR 558/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hildesheim unzulässig ist. Er wollte anfechten, dass ihm keine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet wurde.

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