Berücksichtigungspflicht von erheblichem Zeitablauf und fortgeschrittenem Täteralter bei der Strafzumessung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- Aktenzeichen4 StR 302/24
In diesem Urteil wurde die Strafe für einen 85-jährigen Mann aufgehoben, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Die Richter entschieden, dass die lange Zeit zwischen den Taten und dem Urteil nicht ausreichend beachtet wurde.
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