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BGH, Beschluss vom 2026-01-07 - 3 StR 479/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Angeklagter schuldig ist für schwere räuberische Erpressung und den Erwerb von Betäubungsmitteln. Der ursprüngliche Schuldspruch wurde geändert, jedoch blieb die Strafe von vier Jahren Freiheitsentzug bestehen.

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