BGH, Beschluss vom 2024-09-10 - 2 StR 402/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.09.2024
- Aktenzeichen2 StR 402/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben wird, eine Frist zur Begründung seiner Revision nachzuholen. Diese Revision wurde dann als unbegründet abgelehnt, aber es wurde festgestellt, dass die zuvor verhängte Strafdauer nicht korrekt berechnet war.
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