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BGH, Beschluss vom 2026-01-14 - 2 StR 538/25

In diesem fall hat das Bundesgerichtshof entschieden, dass zwei Angeklagte für Betrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen werden, aber die Einziehung von zwei Mobiltelefonen nicht durchführt, weil diese nicht als Tatmittel belegt werden konnten. 2.

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