BGH, Beschluss vom 2024-09-19 - 5 StR 356/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.09.2024
- Aktenzeichen5 StR 356/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt B., zugeordnet wird. Der vorherige Verteidiger hat seine Vertretung beendet und beantragt, dass der neue Verteidiger das Revisionsverfahren übernehmen kann.
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