Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung bei mangelnder Distanzierung von Gründung einer terroristischen Vereinigung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.09.2024
- AktenzeichenStB 52/24
Ein Mann wurde verurteilt, weil er an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt war, die gewaltsame Angriffe plante. Seine Beschwerde, die verbleibende Strafe zur Bewährung auszusetzen, wurde abgelehnt, weil er sich bisher nicht glaubhaft von seinen extremistischen Überzeugungen distanziert hat.
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