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BGH, Beschluss vom 2026-01-07 - 2 StR 615/25

In diesem Urteil wurde die Revision eines Beschuldigten abgelehnt. Das Landgericht Köln hatte festgestellt, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner Tat krankheitsbedingt nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen.

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