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BGH, Beschluss vom 2026-01-21 - 3 StR 585/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der wegen des Verbreitens und Besitzens von kinderpornographischem Material verurteilt wurde, als unbegründet abgewiesen wurde. Er wurde zu einer Strafe von viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

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