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BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - 2 StR 570/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Einziehung von 15.000 Euro, die aus einer Straftat stammt, nicht rechtens ist. Der Angeklagte hatte dem Opfer im Rahmen eines Ausgleichs 5.000 Euro gezahlt, was Auswirkungen auf die Einziehung hat.

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