Gesamtstrafenbildung bei unklarer Tatzeit und Anwendung des Zweifelssatzes
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.02.2026
- Aktenzeichen5 StR 612/25
In diesem Fall geht es um die Aufhebung eines Urteils, das einen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt hat. Das Gericht hat festgestellt, dass bei der Gesamtbildung der Strafen eine wichtige Regel, der Zweifelssatz, nicht beachtet wurde.
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