BGH, Beschluss vom 2025-01-29 - 5 StR 558/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.01.2025
- Aktenzeichen5 StR 558/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Beihilfe zur Einfuhr und zum Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Die frühere Verurteilung wegen direkter Einfuhr wurde auf Grund fehlender Beweise aufgehoben.
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