BGH, Beschluss vom 2026-02-03 - 3 StR 589/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.02.2026
- Aktenzeichen3 StR 589/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Revisionen von Nebenklägern gegen ein Urteil über Mord verworfen werden. Das Gericht stellt fest, dass die Nebenkläger nicht das Recht haben, die Strafe des Angeklagten anzugreifen, um eine zusätzliche Maßregel, wie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, zu verlangen.
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