BGH, Beschluss vom 2025-02-12 - 5 StR 19/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.02.2025
- Aktenzeichen5 StR 19/25
Der Bundesgerichtshof hat über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Die Einziehung eines bestimmten Geldbetrags, der aus dem Drogenhandel stammt, wurde auf rund 12.569,50 Euro reduziert, nachdem ein Teilbetrag von 1.730,50 Euro abgezogen wurde, den der Angeklagte für Schulden verwenden wollte.
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