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BGH, Beschluss vom 2024-08-21 - 3 StR 232/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts geändert. Der Angeklagte war wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und bewaffnetem Handeltreiben schuldig gesprochen worden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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