BGH, Beschluss vom 2024-08-21 - 3 StR 232/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.08.2024
- Aktenzeichen3 StR 232/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts geändert. Der Angeklagte war wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und bewaffnetem Handeltreiben schuldig gesprochen worden.
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