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BGH, Beschluss vom 2025-02-11 - 5 StR 540/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Urteil gegen einen Angeklagten, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, nur teilweise geändert wird. Der Angeklagte hatte eine Bewährungsauflage erfüllt, aber das Gericht hatte nicht entschieden, ob das für seine Strafe berücksichtigt wird.

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