Steuerstrafsache: Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Abzug von Lohnsteuer bei Bonuszahlungen an einen Arbeitnehmer wegen der Mitwirkung an Cum-Ex-Geschäften
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.11.2024
- Aktenzeichen1 StR 473/23
In diesem Urteil geht es um eine Strafsache, in der mehrere Personen wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Die Angeklagten hatten unrechtmäßige Bonuszahlungen in Verbindung mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften erhalten und müssen nun den Wert dieser illegalen Gewinne zurückzahlen, abzüglich der Steuerabzüge.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.