BGH, Beschluss vom 2024-09-24 - 5 StR 302/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2024
- Aktenzeichen5 StR 302/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision (also die Überprüfung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg nicht erfolgreich war, weil es keine Rechtsfehler gab, die ihn benachteiligen. Der BGH weist auch darauf hin, dass bei der Beweiswürdigung nicht jede Einzelheit dokumentiert werden muss.
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