BGH, Beschluss vom 2025-01-14 - 2 StR 182/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 182/24
In diesem Fall hat ein verurteilter Angeklagter eine sogenannte Anhörungsrüge eingelegt, weil er der Meinung ist, dass er während des Revisionsverfahrens nicht rechtlich gehört wurde. Der Bundesgerichtshof hat diese Rüge jedoch als unzulässig abgelehnt.
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