Grenzwert der nicht geringen Menge für Rauchopium ohne Koffeinbeimischung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.01.2026
- Aktenzeichen2 StR 132/25
In diesem Urteil geht es um den Handel mit Opium, das ohne Koffein beigemischt ist. Es wurde festgelegt, dass eine nicht geringe Menge bei 16 Gramm Morphinbase beginnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.