Einziehung von Geldmitteln als Tatertrag aus Drogenhandel
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.01.2025
- Aktenzeichen4 StR 486/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Mann wegen Drogenhandels verurteilt wurde und das Gericht Geld in Höhe von 76.700 Euro einziehen wollte, das er angeblich durch Drogenverkäufe verdient hatte. Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Geld aus den verhandelten Taten stammt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.