BGH, Beschluss vom 2025-01-09 - 2 StR 562/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2025
- Aktenzeichen2 StR 562/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die bereits geleisteten 50 Stunden gemeinnützige Arbeit eines Angeklagten auf seine Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden. Das betrifft auch die Klärung einer Anordnung zur Einziehung von Geldbeträgen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.