Neues Konsumcannabisgesetz: Verbotenes Handeltreiben durch Übernahme von Cannabissetzlingen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2024
- Aktenzeichen3 StR 25/24
1. Worum geht es?\nDer Senat möchte klarstellen, dass der Besitz von Cannabissetzlingen, die für den Verkauf in einer Plantage gezüchtet werden, als Handeltreiben mit Cannabis gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.