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BGH, Beschluss vom 2025-02-04 - 6 StR 29/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Angeklagten die Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gewährt wird. Dies bedeutet, dass der Angeklagte wieder die Möglichkeit hat, gegen ein früheres Urteil vorzugehen, weil er Fristen versäumt hat, für die er nicht selbst verantwortlich ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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