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Revisionsbegründung im Strafverfahren: Zulässigkeit des Verweises auf ein Aktenkonvolut zur Begründung der Verfahrensrüge

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Revision des Angeklagten, der gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgeht, unbegründet ist. Der Angeklagte hatte versucht, Beweise vorzubringen, aber die Art und Weise, wie er dies tat, genügte nicht den rechtlichen Anforderungen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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