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BGH, Beschluss vom 2025-02-26 - 2 StR 356/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Verurteilter, der wegen Insidergeschäften bestraft wurde, seine Anhörungsrüge verworfen hat. Er kann nicht geltend machen, dass sein Recht auf Gehör verletzt wurde, da er nicht die Möglichkeit hatte, auf ein unveröffentlichtes Urteil zu reagieren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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