BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - 3 StR 269/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2024
- Aktenzeichen3 StR 269/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass von der Einziehung (also der Vermögensentzug) des Wertes von unehrlich erlangten Geldes nur bis zu einem Betrag von 456,50 € abgesehen wird. Die angeklagte Person wurde zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt, aber ein kleiner Teil des ursprünglichen Einziehungsbetrags entfällt.
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