Compliance & Regulatory Monitor

(Umdeutung irrtümlich vorgenommener Verfahrensbeschränkungen; Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 4 Satz 1 Nr. 2 GewSchG wegen Verstoßes gegen einen gerichtlich bestätigten Vergleich)

In diesem Urteil geht es um einen Angeklagten, der mehrere Straftaten begangen hat, während er unter einer Persönlichkeitsstörung litt. Er hatte nach einem gerichtlich bestätigten Vergleich, der ihm untersagte, Kontakt zu einer bestimmten Person aufzunehmen, gegen diese Auflagen verstoßen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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