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BGH, Beschluss vom 2024-08-27 - 2 StR 387/23

In diesem Fall hat das Oberste Gericht (BGH) entschieden, dass die Revision (Überprüfung eines Urteils) der Angeklagten unzulässig ist, weil sie nicht in der richtigen Form eingereicht wurde. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil der Verteidiger krank war, wurde ebenfalls abgelehnt, da er nicht rechtzeitig gestellt wurde.

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