Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2026-01-27 - 2 StR 556/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Verurteilten, der eine bestimmte Verletzung seiner Rechte geltend macht, unzulässig ist. Er hat nicht nachweisen können, dass ihm das rechtliche Gehör in der Hauptverhandlung vorenthalten wurde.

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