BGH, Beschluss vom 2026-01-29 - 4 StR 368/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.01.2026
- Aktenzeichen4 StR 368/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Geldstrafe aus einem bestimmten Strafbefehl in die Gesamtstrafe eines Angeklagten einbezogen werden muss. Dieser wurde wegen Wohnungseinbruchdiebstahls verurteilt und hat zudem andere Strafen zu verbüßen.
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