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BGH, Beschluss vom 2025-01-22 - 3 StR 274/24

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main abgelehnt. Es gab keinen Rechtsfehler im Urteil, und sie sind wegen Beihilfe zu einer schweren Gewalttat verurteilt worden.

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