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BGH, Beschluss vom 2024-07-03 - 2 StR 192/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um einen Angeklagten, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Das Gericht hat das Strafurteil teilweise aufgehoben, weil es dabei Fehler gemacht hat, insbesondere bei der Strafzumessung und der Feststellung, dass der Angeklagte für zukünftige immaterielle Schäden aufkommen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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