Betäubungsmitteldelikt: Einordnung von Ketamin als Arzneimittel
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum20.02.2025
- Aktenzeichen5 StR 134/24
In diesem Urteil wird entschieden, wie Ketamin rechtlich eingeordnet wird. Es wird festgestellt, dass Ketamin als Arzneimittel gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.