BGH, Beschluss vom 2026-02-05 - 3 StR 376/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2026
- Aktenzeichen3 StR 376/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde, einen bestimmten Betrag von 134.483 € als Einnahmen aus seinen illegalen Geschäften einziehen muss. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Teil dieser Einnahmen, konkret 12.000 €, nicht vollständig eingezogen werden kann, weil unklar war, ob das Geld aus den verhandelten Taten stammt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.