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BGH, Beschluss vom 2024-10-08 - 5 StR 378/24

Im Beschluss des Bundesgerichtshofs ging es um die Revision eines Angeklagten, der gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg Widerspruch eingelegt hatte. Die Revision wurde als unbegründet verworfen, aber die Geldstrafe wurde auf einen Euro festgelegt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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