BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 2 StR 279/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2024
- Aktenzeichen2 StR 279/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Angeklagte keine Zustimmung zur nachträglichen Begründung ihrer Beschwerden erhalten kann, da ihre ursprüngliche Revision bereits korrekt eingereicht wurde. Außerdem wurde die Revision als unbegründet verworfen.
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